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anwendbar.
Glossar

Transparenzpflichten (Art. 50)

Die Pflicht, offenzulegen, wenn Menschen mit einer KI sprechen oder Inhalte künstlich erzeugt sind.

Sie gelten seit August 2026. Anbieter müssen Systeme, die mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese es erfahren.

Betreiber kennzeichnen unter anderem Deepfakes und KI-erzeugte Texte, mit denen sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, solange kein Mensch sie redaktionell geprüft und verantwortet hat.

Quellen
  1. ·AI Act: Regulatory framework for AI · Europäische Kommission · abgerufen am 23.09.2026
  2. ·Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen am 23.09.2026

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