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anwendbar.
Glossar

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Der Vertrag, den du mit jedem Dienstleister brauchst, der personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet.

Die DSGVO verlangt ihn in Art. 28. Er legt fest, was der Dienstleister mit den Daten tun darf, wie er sie schützt und wann er sie löscht.

Bei KI-Diensten gehört hinein, dass deine Eingaben nicht zum Training von Modellen verwendet werden.

Zwölf Fragen an jeden KI-Anbieter

Quellen
  1. ·Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen am 23.09.2026

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